Winterdienst
Winterdienst Informationen:

Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer
Laut Ortssatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg bis 7 Uhr und dann von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Berufstätige und ältere Mitbürger ein Problem dar. Denn, wenn ein Passant zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folge.

Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümer, Mieter und Gewerbetreibende machen sich deswegen im Winter berechtigt Sorgen, wie Sie Ihren Räum- und Streupflichten nachkommen sollen.

Doch wir können Ihnen helfen:

Schneeräumung und Eisbeseitigung führen wir für Sie vom 01. November bis einschließlich 31. März jedes Jahr durch. Einen monatlichen Pauschalpreis können wir Ihnen gern unterbreiten, wenn wir Ihr Objekt besichtigt haben.

Außerdem gehen mit dem geschlossenen Winterwartungsvertrag sämtliche Risiken auf das Unternehmen Hausmeisterservice Eichhorn über. In jedem Einzelfall besteht eine ausreichend hohe Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden.

Wir bieten Ihnen eine vielzahl an Dienstleistungen an:
  • Schneebeseitigung auf Gehwegen und Einfahrten
  • Abstumpfung und Beseitigung von Eisflächen
  • Streuen und Salzen aller geräumten Flächen
  • Lieferung von Streugut wie Splitt, Salz und Sand
  • Winternotdienst 24 Std.